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BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der strafgerichtlichen Verurteilung wegen Rückfalldiebstahls - Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen Einbruchs in Ferienhäuser
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Es genügt eine bloße Vorbereitungs- oder Beihilfehandlung, sofern sie nur in Ausführung des gemeinschaftlichen Tatentschlusses begangen wird (BGHSt 2, 344; RGSt 66, 236, 240; 71, 23). - RG, 03.05.1932 - I 434/32
1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Es genügt eine bloße Vorbereitungs- oder Beihilfehandlung, sofern sie nur in Ausführung des gemeinschaftlichen Tatentschlusses begangen wird (BGHSt 2, 344; RGSt 66, 236, 240; 71, 23). - BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Sie ist nicht geeignet, die Revision zu begründen; denn auf Mängeln des Protokolls kann das Urteil nicht beruhen (BGHSt 7, 162; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Im übrigen ist die Rüge unbeachtlich, da die Revision nicht anführt, welche weiteren Beweismittel sich der Strafkammer aufdrängten (BGHSt 2, 168). - RG, 17.11.1936 - 1 D 826/36
Kann, wenn mehrere zusammenwirken, ein einzelner als Anstifter strafbar werden, …
Auszug aus BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Es genügt eine bloße Vorbereitungs- oder Beihilfehandlung, sofern sie nur in Ausführung des gemeinschaftlichen Tatentschlusses begangen wird (BGHSt 2, 344; RGSt 66, 236, 240; 71, 23). - RG, 16.03.1920 - II 100/20
Setzt die Verurteilung wegen Rückfallsdiebstahls voraus, daß der Dieb bei …
Auszug aus BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Wegen Rückfalldiebstahls kann nur bestraft werden, wer bei Begehung der strafbaren Handlung das Vorliegen der Rückfallsvoraussetzungen kennt (RGSt 54, 274). - RG, 08.07.1920 - III 626/20
Ist § 46 Nr. 1 StGB. anwendbar, wenn der Täter die Ausführung des Diebstahls …
Auszug aus BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Ein freiwilliger Rücktritt scheidet aus, da der Angeklagte nur deshalb von der Durchführung des Einbruchs absah, weil er nichts Stehlenswertes vorfand (RGSt 55, 66).